Organisatorisch

Termine

Termine vereinbaren Sie bitte telefonisch.
Falls Sie und Ihr Kind/Jugendlicher zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, bitte ich Sie den Termin 24 Stunden vorher telefonisch abzusagen.


Ärztliche Überweisung

Ergotherapie darf nur nach ärztlicher Überweisung (Hausarzt oder Kinderarzt) erfolgen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie einen aktuellen Überweisungsschein zu Ihrem ersten Termin mitbringen. Auf diesen sollte die genaue Diagnose, die Therapiefrequenz und – dauer vermerkt sein.


Abrechnung

Da ich als Vertragstherapeutin für alle Kassen (GKK, BVA, SVB, SVA, VAEB) tätig bin, rechne ich direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab.
Nach der 1. Einheit beantrage ich für Sie anhand des Überweisungsscheines und eines Behandlungsplanes die chefärztliche Bewilligung. Die chefärztliche Bewilligung ist notwendig, damit die Kosten der Therapie von Ihrer Krankenkasse vollständig übernommen werden.